Flex-Desk Ganzer Monat – Monatsabo
Geschäftsbedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Gloria Coworking AG, welche gegenüber ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen erbracht werden.
2. Angebot
2.1. Dienstleistungen und Tarife
Gegenstand der Dienstleistungen der Gloria Coworking AG ist die Bereitstellung von flexiblen Arbeitsplatzlösungen und Meetingräumen.
Die von der Gloria Coworking AG angebotenen Dienstleistungen und entsprechenden Tarife sind auf der Website www.gloria-lenzburg.ch und im Mitgliederverwaltungssystem aufgeführt.
3. Vertrag
3.1. Vertragsrechte
Dieser Vertrag instituiert für den Kunden bezüglich der Räumlichkeiten keine Miet-, Grundstücks- oder Pachtrechte. Die Gloria Coworking AG gewährt dem Kunden das Recht, die Räumlichkeiten gemeinsam mit anderen Kunden zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten entspricht rechtlich einem Vertrag über die Unterbringung in einem Hotel.
3.2. Vertragsabschluss
Bei Onlinebuchungen des Kunden handelt es sich um einen verbindlichen Vertragsschluss des Kunden über den gewählten Tarif. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäss sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Gloria Coworking AG kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch die Gloria Coworking AG zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
4. Kündigungsfristen
Für die Kündigung bestehender Verträge gelten die folgenden Fristen:
Flex-Desk-Abos im Monatsabo: 7 Tage vor Beendigung der Vertragsdauer
Flex-Desk-Abos/Fix-Desk-Abos im Jahresabo: 30 Tage vor Beendigung der Vertragsdauer
5. Annullationen und Umbuchungen
Annullationen oder Umbuchungen von Meetingräumen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an die Gloria Coworking AG zugestellt oder im Mitgliederverwaltungssystem durch den Kunden vorgenommen werden.
Es entstehen folgende Kosten:
Meetingraum “Gertrud Villiger”:
Änderungen/Annullationen unter 24 Stunden vor Benutzung: 100%
Änderungen/Annullationen bis 24 Stunden vor Benutzung: 0%
Meetingraum “Ruedi Häusermann”:
Änderungen/Annullationen unter 48 Stunden vor Benutzung: 100%
Änderungen/Annullationen bis 48 Stunden vor Benutzung: 0%
Meetingraum “Peter Mieg”:
Änderungen/Annullationen unter 72 Stunden vor Benutzung: 100%
Änderungen/Annullationen bis 72 Stunden vor Benutzung: 0%
Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Gloria Coworking AG.
6. Nutzung
6.1. Gebrauchszweck
Die Räumlichkeiten dürfen durch den Kunden ausschliesslich als Büroräume benutzt werden.
Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Gloria Coworking AG zur ausserordentlichen
Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6.2. Sorgfalt & Rücksicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle Bestandteile der Räumlichkeiten der Gloria Coworking AG, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Geräte, sorgfältig zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.
Bei der Benützung der Räumlichkeiten hat der Kunde auf die anderen Kunden Rücksicht zu nehmen.
6.3. Öffnungszeiten & Betriebsferien
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist zu folgenden Zeiten gestattet: Mo-Fr: 09.00-17.00 Uhr. Eine Nutzung ausserhalb der Öffnungszeiten ist für Mitglieder möglich. Die Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in vollem Umfang fällig.
Kunden mit Badge ist der Zugang zu den Räumlichkeiten jederzeit (24/7) möglich.
Während Betriebsferien und betrieblich bedingten Schliessungen ist der Zugang zum Gloria Coworking für Mitglieder gewährleistet und kann für Kunden ohne Mitgliedschaft nach Absprache ebenfalls gewährleistet werden. Während diesen Zeiten fallen diverse Dienstleistungen weg. Die Gloria Coworking AG informiert betroffene Kunden im Vorfeld. Für grössere Veranstaltung kann das Gloria maximal an einem Tag im Monat auch für Mitglieder geschlossen werden.
6.4. Mobiliar
Das Mobiliar wird durch die Gloria Coworking AG gestellt. Das Grundangebot beinhaltet einen (je nach Tarif exklusiv zu benutzenden) Bürotischanteil und Stuhl. Weiteres Mobiliar wird im Tarif oder im Vertrag aufgeführt.
Eigenes Mobiliar (dazu gehören Tischdrucker, Pflanzen, Beistelltische und ähnliches) darf nur in Absprache mit der Gloria Coworking AG aufgestellt werden.
6.5. Internet & WLAN
Die Gloria Coworking AG stellt einen Internetanschluss (WLAN) zu einem lokalen Internetprovider zur Verfügung.
Netzwerkprobleme sind bei einem Gloria Coworking AG Mitarbeitenden umgehend zu melden.
Die Gloria Coworking AG betreibt am Standort eine Firewall, mit der von aussen/vom Internet initiierte Verbindungen unterbunden werden. Die Firewall funktioniert auf Port/Protokollebene und beinhaltet einen Inhaltsfilter. In jedem Fall muss der Kunde den Internetzugriff wie ein öffentliches Netzwerk behandeln. Die Gloria Coworking AG kann keinerlei Haftung übernehmen für unbefugte IT-Zugriffe auf die Infrastruktur des Kunden.
WLAN ist in den gesamten Räumlichkeiten verfügbar. Der Betrieb von WLAN Access Points oder sonstiger Infrastruktur des Kunden, die das Gloria Coworking WLAN stören könnte, ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können mit schriftlicher Erlaubnis der Gloria Coworking AG gewährt werden. Der Kunde hat dazu genaue Angaben zu liefern zur vorgesehenen Positionierung und Signalstärke der Sender. Sollten Störungen auftreten, kann die Gloria Coworking AG die Ausnahmebewilligung jederzeit fristlos zurückziehen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die Schweizer Gesetze auch im Datenverkehr über die Gloria Coworking AG einzuhalten und Gesetzesverstösse an die Gloria Coworking AG zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden der Gloria Coworking AG führt, hat der Kunde der Gloria Coworking AG, diesen Schaden zu ersetzen.
7. Zusatzdienstleistungen
7.1. Domizilservice
I. Der Kunde kann die Adresse der Gloria Coworking AG als Geschäftsadresse nutzen ("Domizilservice"), wobei hierfür zusätzliche Gebühren anfallen. Jede andere Nutzung ist ohne vorgängige Zustimmung der Gloria Coworking AG untersagt. Der Domizilservices berechtigt den Kunden, der im Vertrag angegebene Adresse der Gloria Coworking AG als eingetragenen Sitz des Unternehmens im Handelsregister eintragen zu lassen. Die Gloria Coworking AG garantiert keine regelmässige Postzustellung.
II. Erbrachte Dienstleistungen der Gloria Coworking AG im Rahmen des Domizilservices:
a) Die Gloria Coworking AG ermächtigt den Kunden, die Adresse der Gloria Coworking AG in Lenzburg als Postanschrift zu verwenden.
b) Die Gloria Coworking AG empfängt Briefe und andere Postsendung, die der Kunde (im Folgenden zusammenfassend als „Postsendung“ bezeichnet) erhalten hat. Eingeschriebene Briefe für den Kunden werden von der Gloria Coworking AG nicht entgegengenommen.
c) Die Gloria Coworking AG bietet im Gloria Coworking einen Kundenbriefkasten. Postsendungen werden durch die Gloria Coworking AG in den Kundenbriefkasten gelegt.
d) Die Gloria Coworking AG prüft oder kontrolliert nicht den Inhalt und die Qualität von Postsendungen. Wenn sie per Nachnahme versandt werden, ist die Gloria Coworking AG berechtigt, die Annahme zu verweigern, ist jedoch verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Wenn die Gloria Coworking AG die Nachnahmegebühr bezahlt, wird diese der nächsten Rechnung belastet.
III. Der Kunde befreit die Gloria Coworking AG von jeglicher Haftung resultierend aus oder in Verbindung mit für den Kunden angenommene Postsendungen oder Pakete.
IV. Der Domizilservice ist eine Zusatzdienstleistung zu einem bestehenden Dienstleistungsangebot. Entsprechend beginnt der Domizilservice mit dem Beginn des Dienstleistungsangebotes und endet automatisch mit der Beendigung des Dienstleistungsangebotes.
8. Entschädigung
8.1. Preise & Tarife
Alle Gebühren gemäss Tarifliste beziehen sich auf die angegebenen Angebote und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise und Leistungen sind auf www.gloria-lenzburg.ch einsehbar.
Preise und Tarife können durch die Gloria Coworking AG jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft. Bei laufenden Verträgen tritt die Preisänderung bei Vertragsverlängerung in Kraft.
8.2. Zahlungsmodalitäten
Die Gebühr bemisst sich monatlich und wird mit Vertragsantritt fällig. Alle Gebühren sind grundsätzlich über das Mitgliederverwaltungssystem der Gloria Coworking AG per Kreditkarte oder mit anderen Systemen via Direktbelastung oder per Banküberweisung zu bezahlen.
8.3. Verzug
Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, dem Kunden bei Zahlungseingängen nach dem Fälligkeitsdatum, einen Verzugszins von 5% p.a. (ab Fälligkeitsdatum) sowie Mahngebühren von mind. CHF20 und weitere damit zusammenhängende Spesen in Rechnung zu stellen.
9. Übergabe & Reinigung
Die Gloria Coworking AG übergibt dem Kunden die Räumlichkeiten inkl. dazugehörige Gegenstände in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand.
Die Open Spaces und Gemeinschaftsbereiche werden einmal pro Woche gereinigt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilten Bereiche so aufgeräumt zu halten, dass die Reinigung nicht behindert wird.
10. Badges
Die dem Kunden zugewiesenen Badges bleiben im Eigentum der Gloria Coworking AG. Der Kunde darf die Badges ohne vorherige Zustimmung der Gloria Coworking AG nicht vervielfältigen lassen oder an andere Personen verleihen. Ein Verlust ist die Gloria Coworking AG unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Ersatzbadges zu übernehmen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass das Gloria Coworking jederzeit sicher bleibt. Wurde dem Kunden die Nutzung der Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Geschäftszeiten gestattet, müssen alle Türen beim Verlassen der Räumlichkeiten verschlossen werden. Andernfalls kann die Sicherheit der anderen Kunden und der Räumlichkeiten nicht gewährleistet werden.
11. Unterhaltspflicht & Zugang
Die Gloria Coworking AG ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Vom Kunden erkannte Mängel sind der Gloria Coworking AG sofort zu melden. Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Kunde angehalten, sofort einen Gloria Coworking Mitarbeitenden zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selber zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet der Kunde für Folgeschäden.
Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, in den Räumlichkeiten und an den dazugehörenden Einrichtungen und Installationen sowie in und an den allgemeinen Gebäudeteilen unter Einhaltung einer dem Umfang angemessenen Anzeigefrist erforderliche Reparaturen, Anpassungen und Renovationen ungehindert auszuführen. Die für die Sacherhaltung notwendigen, unaufschiebbaren Arbeiten hat der Kunde jederzeit zu dulden. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zu den Räumlichkeiten, kann er für allfällige Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden.
Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, die Arbeitsbereiche des Kunden jederzeit zu betreten. Im Falle eines Notfalls oder wenn der Auftraggeber seine Absicht erklärt hat, den Vertrag zu kündigen, wird sich die Gloria Coworking AG bemühen, den Kunden im Voraus mündlich oder elektronisch darüber zu informieren, wann der Zugang benötigt wird, um Tests, Reparaturen oder andere Arbeiten durchzuführen, mit Ausnahme von Routineinspektionen, Reinigung und Wartung. Die Gloria Coworking AG wird sich bemühen, geeignete Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Geschäftsaktivitäten des Kunden zu schützen.
12. Nutzung der Flächen durch Dritte
Der zwischen der Gloria Coworking AG und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist persönlich und auf die Person des Kunden zugeschnitten.
Jede längerfristige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Flächen durch Dritte oder Übertragung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Gloria Coworking AG. Diesfalls stehen der Gloria Coworking AG für die Prüfung des Dritten und die damit zusammenhängenden Abklärungen 30 Tage zur Verfügung.
13. Haftung der Gloria Coworking AG
Die Gloria Coworking AG übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in ihren Räumen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
Die Gloria Coworking AG versichert sich für Haftpflichtschäden gegenüber Drittpersonen nur so weit, wie sie zur Haftung herangezogen werden kann.
Die Gloria Coworking AG haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch die Gloria Coworking AG bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson o.ä.) haftet die Gloria Coworking AG im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.
Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet die Gloria Coworking AG nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber der Gloria Coworking AG geltend zu machen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
14. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von der Gloria Coworking AG geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Kunden von der Gloria Coworking AG geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache der Gloria Coworking AG entstehen.
15. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der zur Nutzung der Räumlichkeiten der Gloria Coworking AG erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäss der Datenschutzerklärung der Gloria Coworking AG, die unter www.gloria-lenzburg.ch/datenschutz/ abrufbar ist, verarbeitet.
16. Veröffentlichung der Firmennamen
Die Gloria Coworking AG kann die Firmennamen der Kunden auf unterschiedlichen Kanälen (z.B. Website, Social Media, Pressemeldung, etc.) veröffentlichen.
17. Mitgliederverwaltungssystem
Die Gloria Coworking AG verwendet als Mitgliederverwaltungssystem und Community Plattform die Coworking Software "Cobot". Der Kunde stimmt durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzeitig auch der Privacy Policy von Cobot zu. Diese sind hier verfügbar: https://www.cobot.me/en/privacy-policy
18. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Verträge berühren nicht die Rechtswirksamkeit der Verträge als Ganzes. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bona fide entspricht oder möglichst nahekommt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lenzburg.
Version: 04.06.2024
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Gloria Coworking Lenzburg diese Website bereitstellt.
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